Übernachtungssteuer die Berlin City Tax

Das Land Berlin hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungssteuer von 5% einzuführen. Diese Übernachtungssteuer auch City Tax genannt gilt für alle Übernachtungen in Berlin. Die Übernachtungssteuer wird immer erhoben egal ob Hostel, Hotel oder Pension. Diese Übernachtungssteuer gilt auch bei nicht Inanspruchnahme durch den Gast bei Nicht-anreise. Nur eine Stornierung durch den Gast vermeidet die Übernachtungssteuer.

Weiter Informationen zur CityTax findet man im Internet unter

www.berlin.de
ÜnSt 3 Arbeitgeberbestätigung
ÜnSt 4 Eigenbestätigung
ÜnSt 5 Bescheinigung über einbehaltene Übernachtungsteuer

Bei Fragen zur City Tax betreffend Eurer Buchung im U inn Berlin Hostel schreibt einfach eine E-Mail an info@uinnberlinhostel.com.